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Urteil: Verkaufsoffene Sonntage nur ein Alibi!
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Kirche und Gewerkschaften begrüßen Kasseler Sonntags-Urteil
Sie hatte in den letzten Monaten immer wieder geklagt: Die "Allianz für den freien Sonntag in Starkenburg". Passend zum fünfjährigen Bestehen der Allianz in diesem Sommer, der regionale Gewerkschaften, evangelische und katholische Dekanate sowie Sportvereine und lokale Geschäftsinitiativen angehören, hat nun der Kasseler Verwaltungsgerichthof ein klares Urteil gefällt. Die meisten verkaufsoffenen Sonntage, wie zuletzt am Palmsonntag in Darmstadt, sind oft nur "nur ein Trick gewesen, um die Läden zu öffnen", so die Richter. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel zur Sonntagsöffnung begrüßt und als wegweisend für den Schutz der Feiertage bezeichnet. Am Donnerstag (15. Mai) hatten die Kasseler Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt nun bestätigt, das eine Ladenöffnung am Palmsonntag des vergangenen Jahres in Darmstadt für rechtswidrig erklärt hatte. Dagegen war die Stadt in Berufung gegangen. Der VGH bestätigte, dass der Markt mit seinen rund 40 Ständen eine „Alibiveranstaltung“ gewesen sei, um die Läden auch am Sonntag zu öffnen. Die meisten Besucher waren nach Ansicht des Gerichts wegen der Öffnung der Läden in die Innenstadt geströmt, der Markt sei als Anziehungspunkt nicht maßgeblich gewesen. Folglich hätten die Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Das Hessische Ladenöffnungsgsetz erlaubt vier verkaufsoffene Sonntage vor Ort im Jahr „aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen“. Kläger gegen die ursprüngliche Öffnung waren das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt und die Gewerkschaft ver.di im Auftrag der „Allianz für den freien Sonntag“. Eine erneute Revision schlossen die Kasseler Richter aus. Das schriftliche Urteil wird Ende Mai erwartet. Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Ulrike Scherf, zeigte Anerkennung für das Gericht, weil es genau erfasst habe, dass „Märkte an Sonntagen meistens reine Alibiveranstaltungen sind, um die Läden zu öffnen.“ Scherf bezeichnete die Entscheidung auch als „wichtiges Signal für den Schutz des Sonntags“. Die verfassungsrechtlich verankerte Sonn- und Feiertagsruhe sei hier ernst genommen worden. Zu den Klägern in Kassel gehört auch das Evangelische Dekanat Vorderer Odenwald, dass bereits im letzten Jahr zusammen mit ver.di gegen eine Ausweitung der Öffnungszeiten am Sonntag protestiert hatte. Mehr Infos hier.